Abrechnen mit der Kasse

Als Wahltherapeut arbeite ich mit allen gängigen Krankenkassen zusammen. Das heißt für euch, dass ihr mit einer Verordnung vom Haus- oder Facharzt zu mir in die Praxis kommen könnt. Diese sollte bitte nicht älter als drei Wochen sein. Ich schicke die Verordnung für euch dann direkt an eure Krankenkasse zur Bewilligung und somit können wir auch schon mit der Therapie beginnen. 

Am Ende der Behandlungsserie stelle ich euch direkt eine Honorarnote über die erfolgten Therapien aus. Nach der Einzahlung könnt ihr diese dann bei eurer jeweiligen Krankenkasse einreichen und ihr bekommt, je nach Behandlungsposten und Krankenkasse, anteilsmäßig eine Rückerstattung der Kosten. 
Falls eine zusätzliche private Krankenversicherung oder Unfallversicherung besteht, übernimmt diese in vielen Fällen den restlichen Betrag. 

Außerdem ist es auch noch möglich, präventiv zur Behandlung zu kommen, dann ist keine Verordnung von Haus- oder Facharzt nötig.